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Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind Bestandteil aller Aufträge. Mit seinem Auftrag bestätigt der Kunde, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

1             Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an die Firma «FUR Consult GmbH» (nachstehende Auftragnehmerin) erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Kundschaft. Vereinbarungen mit dem Kunden im Einzelfall oder zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen AGB vor.

2             Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

Jedem Mandatsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden muss eine diesbezüglich ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu Grunde liegen. Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit der Auftragnehmerin geschlossen mit Subsitutionsrecht, auch wenn die Kunden ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird.

Der Kunde gewährleistet, dass die Auftraggeberin alle sachdienlichen Informationen erhält, um das Mandat zeitgerecht und vollständig zu erfüllen. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird die Auftragnehmerin sich auf vom Kunden oder für den Kunden handelnde Personen erhaltene Informationen verlassen, ohne diese zu verifizieren.

3             Informationsaustausch

Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen.

Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulicher Information zur notwendigen Wahrung berechtigter eigenen Belange. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

Der Kunde entbindet die Auftragnehmerin und jegliche verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche nötigen Ausmass.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt der Kunde zu, dass die Auftraggeberin elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann. Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel mit Risiken verbunden ist. Die Auftragnehmerin ist für solche Risiken nicht haftbar.

4             Honorar und Rechnungsstellung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt der Kunde zu, dass die Auftragnehmerin ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt.

Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. Das Honorar wird auf den Standesregeln der Berufsgattung oder der Honorarempfehlung der Berufsgattungsvereinigung abgestützt. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden Honoraren lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern zu verstehen. 

Zusätzlich zum Honorar stellt die Auftragnehmerin eine Kleinspesenpauschale (4%) zur Deckung der allgemeinen Bürokosten einschliesslich Versandkosten, Telefon- und Faxkosten, Kosten für die elektronische Kommunikation, Auslagen für Fotokopien sowie für die Bereitstellung von Dokumenten, Datenbankrecherchen in Rechnung.

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen dem Kunden zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschliessen. 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Auftragnehmerin innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen. Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich der Kunde ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat des Kunden einzustellen. Handlungen der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden dem Kunden zu den üblichen Stundenansätzen in Rechnung gestellt.

Die Auftragnehmerin kann den Kunden auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen.

5             Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann die Auftragnehmerin zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten der Auftragnehmerin vor. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin (wo zulässig und durchführbar) über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.

Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es der Auftragnehmerin erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft des Kunden (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen. Es kann vorkommen, dass die Auftragnehmerin für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie der Kunde tätig sind oder welche der Kunde als Konkurrenz betrachten kann. Die Auftragnehmerin untersteht keiner Pflicht, solche Informationen dem Kunden bekannt zu geben.

6             Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Akten

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sämtliche Akten nach Ablauf von zehn Jahren seit Erledigung des Auftrages ohne vorherige Anfrage zu vernichten. Diese Verpflichtung erlischt vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die Auftragnehmerin den Kunden schriftlich aufgefordert hat, die Akten in Empfang zu nehmen, und der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem er die Aufforderung erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

Zu den Akten gehören alle Schriftstücke, die die Auftragnehmerin aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit vom Kunden oder für den Kunden hat.

7             Haftung und Haftungsbeschränkung

Beanstandungen aus dem erteilten Auftrag sind umgehend vorzunehmen. Die Auftragnehmerin ist zur Nachbesserung berechtigt.

Die Auftragnehmerin haftet nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen die Auftragnehmerin richten. Hiermit erklärt der Kunde, dass er keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen verbundenen Personen verzichtet.

Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf das 1/2-fache des bezahlten Jahreshonorars beschränkt.

8             Beendigung

Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. das Erbringen der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung.

Die Auftragnehmerin ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung des Kunden berechtigt, die Leistungen sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn der Kunde ein rechtswidriges Verhalten von der Auftragnehmerin verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu, und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten.

Der Kunde schuldet der Auftragnehmerin die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandates angefallenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen sowie jene Honorare, Auslagen und Aufwendungen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Mandatsverhältnisses oder mit der Übergabe entstehen.

9             Anwendbares Recht und Streiterledigung / Salvatorische Klausel

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden.

Der Gerichtsort ist Domizilort der Auftragnehmerin.

Die Auftragnehmerin ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen einseitig abzuändern und durch das Publizieren für den Kunden verbindlich in Kraft zu setzen, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.  

Stans, 01.01.2024

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